Mehrere Bestimmungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG) sind verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Juli 2024, wie jetzt per Pressemitteilung bekanntgegeben wird. Die Richter erklärten insbesondere die Vorschriften zur Ortung von Mobiltelefonen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG), zu Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HVSG) sowie zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Diese Regelungen verstossen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), da sie in unverhältnismässiger Weise in die Grundrechte der Bürger eingreifen.
Konkret bemängelte das Gericht, dass die gesetzliche Grundlage für die intensive Überwachung der Bewegungen im Raum, wie sie durch die Ortung von Mobiltelefonen möglich ist, keine ausreichenden Schutzmechanismen vorsieht. Ebenso fehlen bei den besonderen Auskunftsersuchen und dem Einsatz verdeckter Mitarbeiter hinreichende Eingriffsschwellen dafür, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angemessen zu schützen.
Besonders kritisch sieht das Gericht die fehlende Vorabkontrolle unabhängiger Stellen bei der Mobiltelefonortung sowie den potenziell hohen Eingriffscharakter des Einsatzes verdeckter Mitarbeiter. Diese Massnahmen seien in ihrer derzeitigen Form nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht ordnete an, dass die betroffenen Regelungen mit bestimmten Einschränkungen bis Ende 2025 fortgelten dürfen, um dem Gesetzgeber Zeit zu geben, verfassungskonforme Nachbesserungen vorzunehmen. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage mehrerer Verfassungsbeschwerden, die unter anderem von Anwälten und Journalisten eingereicht worden waren, welche aufgrund ihrer beruflichen Kontakte zu überwachten Personen betroffen sind.
Von welcher Verfassung wird da eigentlich immer gesprochen? Denn die letzte deutsche Verfassung stammt aus dem Jahre 1871. Deutschland hat keine Verfassung, sondern nur ein Besatzer Grundgesetz. Das ist doch alles Augenwischerei.
Aber wie sollen die Regierenden den Überwachen, wenn es Vorschriften gäbe, die das Überwachen unterbinden? Menschenrechte, Persönlichkeitsschutz, hahaha... braucht der Pöbel doch nicht! Wenn man schon endlich die Technologie hat..... sollte man doch endlich die Totale Überwachung einführen. Natüüürlich nur aus Sicherheitsgründen für den Pöbel, das Volk oder war es war anderes? Totalitarismus gar? Machwahnsinn? Entmenschlichung? Kontrolle? Soll ich weiterfahren? NEIN, das wollen wir alle nicht!!!
Das ist für mich wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Übergangsfrist.