«Wer journalistische Rechte einengt, beschneidet die Informations- und Meinungsfreiheit»: Das hält der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) in seinem Grundsatzprogramm fest. Er trete «für die Freiheit und Unabhängigkeit» der Journalisten ein.

Betonhart scheinen diese Grundsätze nicht zu sein. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, zeigt viel Verständnis für das Verbot der Zeitschrift Compact durch das Bundesinnenministerium.

Compact habe nichts mit Journalismus zu tun, sondern sei «verschwörungsideologisch» und rechtsextrem. Die Pressefreiheit gelte grundsätzlich zwar auch, wenn einem eine Publikation politisch nicht gefalle. Aber hier sei «die Schwelle zum Extremismus überschritten».

Stefan Endter, Vorsitzender des regionalen Ablegers DVJ Nord, teilt diese Meinung. Das Verbot sei sicherlich «ordentlich geprüft» worden. Es sei eine Art «letztes Mittel, das eine Demokratie auch braucht».

Beuster zweifelt ebenfalls nicht daran, «dass das Bundesinnenministerium juristisch sauber gearbeitet hat». Vor Gericht werde das Verbot wohl Bestand haben.

Auf welcher Expertise diese Einschätzung fusst, ist unklar. Denn der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel hält das Verbot klar für nicht vereinbar mit der Pressefreiheit.

Die Inhalte von Compact seien zwar «höchst widerlich, aber nicht verfassungswidrig». Und den Vorwurf von verzerrender und manipulativer Darstellung könne man auch ARD, ZDF, Bild und anderen Medien machen.

Ein Verbot eines Mediums sei nur möglich, wenn Straftaten vorlägen, was hier nach heutigem Wissensstand nicht der Fall sei.

Vor Gericht könne es zu einem «riesigen Fiasko» für Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kommen. Diese sei zudem «eine grössere Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als dieses Magazin».

Die 3 Top-Kommentare zu "Die Pressefreiheit gilt natürlich, aber nicht für «Compact». Das ist die Haltung des Deutschen Journalisten-Verbands. Eine Demokratie brauche Verbote als «letztes Mittel»"
  • Socrates9Zico10

    Es hat noch nicht mal eine Anzeige gegen Compact, geschweige denn ein Gerichtsverfahren gegeben! Faeser missbraucht Kraft ihrer Wassersuppe ihr Amt. Wenn die Justiz in Deutschland noch unabhängig wäre, hätte dies juristische und strafrechtliche Konsequenzen für Faeser und sie müsste zurücktreten und Compact müsste wieder zugelassen werden…Dies erinnert jedoch alles an den Reichstagbrandprozess von 1933…

  • bernau

    Ich sehe das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) durch die Maßnahme verletzt. Faeser muss weg aus ihrem Amt.

  • nur so nebenbei

    Die Demokratie ist mit einer solchen Armbinde tragenden Innenministerin schon verloren! Eigentlich braucht Deutschland nur noch Lautsprecher für die künftigen Verlautbarungen und Anweisungen. Zu viel Information verwirrt mehr, als sie helfen vermag. Quasi vor lauter Bäumen den Wald aus dem Blick verlieren. Doch ganz unter uns: Der Deutsche denkt höchst ungern selber. Dazu vertraut er ganz auf die da oben ... Die werden das ja schon richtig geprüft haben, oder?