Eine Lehrerin aus Bayern weigerte sich während der Corona-Krise, die sogenannten Hygienevorschriften umzusetzen. Nun wurde die Lehrerin, die die Massnahmen hinterfragte, endgültig aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das berichtet die Bild. Die heute 53-Jährige nahm an Corona-Demonstrationen teil und äusserte Kritik zur Situation an der Schule.
Bereits 2021 entschied das Münchner Verwaltungsgericht, dass die Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert. Die Lehrerin, die an einem Gymnasium in Landsberg unterrichtete, legte Widerspruch ein. Nun bekräftigte der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats Bayern die Entscheidung.
Vorgeworfen wurde der Lehrerin unter anderem mangelnde Treue zur Verfassung, Verstösse gegen Dienstanweisungen und ein unerlaubtes Fernbleiben vom Schuldienst, wie im Dezember 2021 der Münchner Merkur berichtete. Aus gesundheitlichen Gründen habe die Lehrerin selbst keine Masken tragen können und entsprechende Atteste vorgelegt.
Auf Demonstrationen habe die Lehrerin von einem «Überwachungsstaat» gesprochen und auf einem umgehängten Schild das Wort «Freiheit» nach aussen kommuniziert: «Es ist Indoktrination, Kindern beizubringen, mit 1,5 Meter Absicht sich zu bewegen» und das Tragen der Maske sei ausserdem schädlich, so die Lehrerin laut Bild-Zeitung auf einer der Demonstrationen.
Im Artikel der Bild fällt auf, dass weder die Lehrerin noch ihr Rechtsanwalt zu Wort kommen. Es gibt auch keine perspektivierenden Stimmen, die die Entscheidung des Gerichts kritisch betrachten. Stattdessen wird die Lehrerin als «Corona-Skeptikerin» bezeichnet, und zum Schluss des Berichts findet sich die Anmerkung, dass Studien, die Gesundheitsschäden durch das Masketragen herausfanden, «immer wieder als methodisch falsch entlarvt» worden seien.
Der Fall der Lehrerin aus Deutschland erinnert an den Fall einer Lehrerin in der Schweiz, die sich weigerte, Corona-Massnahmen umzusetzen. Die Lehrerin war, so berichteten Medien, schliesslich zehn Monate krankgeschrieben, und das Arbeitsverhältnis wurde «einvernehmlich aufgelöst».
Vor Gericht landete der Fall dennoch aufgrund eines negativen Arbeitszeugnisses. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied vergangene Woche, das der Streit mit den Vorgesetzten über die Massnahmen nicht im Arbeitszeugnis aufgeführt werden dürfe, genauso wenig die zehnmonatige Krankschreibung. Die Krankschreibung falle bei der Dauer eines Arbeitsverhältnisses von sieben Jahren nicht ins Gewicht.
Marcus Klöckner ist Journalist und Autor. Zuletzt von ihm erschienen: «Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen. Das Corona-Unrecht und seine Täter», Rubikon.
Warum fällt mir dazu ein: "Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher". Bertolt Brecht, Leben des Galilei
Frage mich allen ernstes wie es diese Herrschaften (Schmarotzer d. GESELLSCHAFT ?) geschafft haben, gewählt zu werden ?. Bei Ihren derzeitgen wirtschaftlichen RUINÖSEN Handlungsweisen (um nicht zu sagen HOCHVERRAT ?) vor allem den GRÜNEN an zulasten (Steuergeldverschwender hoch5), trotz geleisteten Amtseides, stellt sich mir immer wieder, diese Frage: WIE IST DIESER WAHLBETRUG MÖGLICH GEWESEN ?. Ein Schelm, der böses dabei denkt.
Betreff: DEMOKRATIE ? da zeigt sich mal wieder dieser DEMOKRATISCHE (?) RECHTSSTAAT (?) BRD, v. seiner besten Seite. Wenn man sich gegen Diesen auflehnt, wird man in die RECHTE Ecke gestellt und, VERSUCHT Diese MUNDTOT zu machen. Siehe von der AfD Frau Dr. A. Weidel sowie Frau Dr. S. Wagenknecht (neue LINKE) Diese öffentlich Ihre Meinung kund tun, d. d. DERZEITIGEN REGIERENDEN d. STAAT i. d. WIRTSCHAFTLICHEN RUIN stürzen, mit Ihrem TUN & HANDELN gegen das GEMEINE VOLK trotz geleisteten EIDES.