Das Genfer Verwaltungsgericht hat in erster Instanz den Erlass zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 im Kanton für nichtig erklärt. Das Departement für Gesundheit und Mobilität teilte am Donnerstag mit, es nehme den Entscheid zur Kenntnis und werde keine Berufung einlegen.

Laut Gericht kann nicht beurteilt werden, ob die Temporeduktion auf den rund 400 betroffenen Strassenabschnitten verhältnismässig ist. Grund sei unter anderem das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Gutachten gemäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr.

Das Urteil geht auf eine Beschwerde eines Polizisten zurück, der seine Klage weiterverfolgt hatte, nachdem andere Einsprachen gegen den 2022 erlassenen Entscheid zurückgezogen worden waren. Ziel des Tempolimits war die Lärmminderung.

Das Departement kündigte an, die betroffenen Akteure zeitnah an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu suchen. Die Lebensqualität der Bevölkerung solle verbessert werden, ohne die freie Wahl des Verkehrsmittels zu behindern.