Klima-Aktivist Max Voegtli wird zu einer bedingten Geldstrafe von sechzig Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Weiter muss er die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen. Voegtli, Mediensprecher bei «Renovate Switzerland», musste sich wegen Strassenblockaden und Sachbeschädigung an einem Bild im Kunsthaus verantworten.

Der Richter urteilte, dass bei der Strassenblockade in Zürich die Meinungsäusserung in den Hintergrund getreten sei. «Sie wollten auch den Verkehr stören», wird der Richter etwa im Blick zitiert. Man könne sich nicht auf die Versammlungsfreiheit oder die Meinungsäusserungsfreiheit berufen.

Zur Protestaktion im Kunsthaus sah der Richter «keinen Rechtfertigungsgrund, fremdes Eigentum zu beschädigen, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.