Das Landgericht München I hat die Klimaschutzgruppe «Letzte Generation» in einem Urteil als kriminelle Vereinigung eingestuft.

In der rechtskräftigen Entscheidung wurde festgestellt, dass der Zweck und die Tätigkeit der Gruppe auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sind – was durch Aktionen wie Blockaden von Strassen und Flughäfen durch die Aktivisten untermauert wurde.

Damit weist das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten als «unbegründet» zurück, die gegen zuvor vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen vorgegangen sind. Die Aktivisten haben gegen diese Entscheidung keine weiteren Rechtsmittel.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die «Letzte Generation» nach den bisherigen Ermittlungen die Voraussetzung einer Vereinigung erfüllt. Für die Einstufung als kriminelle Vereinigung genügt es laut Gericht, dass das Begehen von Straftaten einer von mehreren Zwecken ist. Im Falle der «Letzten Generation» gehörten Nötigungen von Verkehrsteilnehmern und Sachbeschädigungen zu den wesentlichen, mitprägenden Zwecken der Gruppe.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Straftaten der Gruppe keine Geringfügigkeit aufweisen – insbesondere im Hinblick auf die Störungen von Flughäfen oder auch Ölpipelines. Diese Taten seien Ausdruck krimineller Energie und begründen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Das Landgericht betonte abschliessend, Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion. Der gesellschaftliche Diskurs werde durch illegitime Mittel verletzt, wenn eine Gruppierung sich über die rechtsstaatliche Ordnung und demokratische Abläufe zu stellen versuche.