Der Zürcher Stadtrat glaubt allen Ernstes, etwas gegen den vermeintlichen oder tatsächlichen Rassismus zu unternehmen, indem er historische Inschriften wie «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» überdecken lässt. Nach dem Moto «aus den Augen, aus dem Sinn» will man eine Geschichte zum Verschwinden bringen, die ursprünglich im Mittelalter geprägt wurde.

Zumindest der Denkmalschutz nahm den Schildbürgerstreich aus Seldwyla ernst und legte Einsprache ein. Nach einem zweijährigen hin und her mit Gutachten und Gegengutachten hat das Zürcher Verwaltungsgericht nun entschieden: Der Stadtrat darf, sofern er die ach so ungehörigen Inschriften nur überdeckt und nicht beschädigt.

Zur Frage, ob der Begriff «Mohr» tatsächlich abwertend ist, hat sich das Gericht nicht geäussert. Im Mittelalter war damit einfach ein «Maure» gemeint, einer jener mehr oder minder dunkelhäutigen Nordafrikaner also, welche grosse Teile der iberischen Halbinsel bis 1492 besetzt hatten. Und wenn sie die Mohren tatsächlich verachtet hätten, hätte man den schwarzen Mauritius kaum heiliggesprochen, hätte die Madonna von Einsiedeln kaum einen schwarzen Teint. Und der Mohr Balthasar wäre in der Legende der drei Weisen aus dem Morgenland wohl eher als Diener denn als König nach Jerusalem zur Krippe Christi gepilgert.

Der Affentanz um den Mohren ist geschichtsblind und zeugt von Borniertheit. Doch solange das Kulturgut bloss überdeckt und nicht beschädigt wird, sollte man die Zürcher Stadtregierung nicht daran hindern, sich selbst der Lächerlichkeit preiszugeben. Künftige Generationen können dann immer noch entscheiden, ob sie den Mohrenkopf und den Mohrentanz wieder aufleben lassen – oder ob sie die Überdeckung als Monument für Dummheit und menschliches Unvermögen belassen wollen.