Man gebe Menschen die Macht, anderen durch Denunziation zu schaden, und sie werden sie nutzen. Nicht alle, aber einige.

Heute ist es einfacher denn je, jemandem zu schaden, insbesondere einem Prominenten: Dank #MeToo.

Da kann die sexuelle Untat noch so weit zurückliegen und noch so geringfügig sein – heute dient schon ein Grabschen, das man einst durch einen Klaps auf die Hand beenden konnte, als Grund für eine Denunziation. Wer sich noch an die nicht immer erfreuliche Zeit der «sexuellen Befreiung» der 60er und 70er Jahre erinnert, dürfte sich wundern über die neue Prüderie. Es braucht heute nicht, wie damals, Mut, jemanden wegen eines Sexualdeliktes anzuzeigen.

Im Gegenteil: auch nur der leiseste Vorwurf zieht Vorverurteilung nach sich. Heute beendet der Vorwurf der sexuellen Belästigung – zu einer Vergewaltigung muss es gar nicht erst gekommen sein – Karrieren schlagartig. Nicht nur die von Kevin Spacey, der im Jahre 2017 öffentlich hingerichtet wurde – und der sechs Jahre auf das Urteil eines ordentlichen Gerichts warten musste.

Die unordentlichen Richter hatten längst gestraft. Der Star von «House of Cards» wurde aus der Serie entfernt, Szenen mit Spacey wurden aus dem Film «All the Money in the World» herausgeschnitten, Netflix verklagte ihn sogar auf Schadenersatz.

Nun ist er von den Geschworenen eines Londoner Gerichts von der Anschuldigung freigesprochen worden, seine Machtstellung genutzt zu haben, um vier Männer zum Sex zu nötigen. Ein Freispruch nach sechs Jahren willkürlicher Zerstörung seiner Existenz.

Und nun? Haben sich die Woken in Kultur, Medien und Politik bei ihm entschuldigt?

Hat jetzt er Anspruch auf Entschädigung?

Wird auch nur irgendeine Filmproduktion kühn genug sein, wieder mit ihm zusammenzuarbeiten?

Welche Strafe steht eigentlich auf die willkürliche Vernichtung einer Existenz?