Es ist eine Meldung, die angesichts des schrecklichen Anschlags von Magdeburg fast unterging. Dabei sorgte der Fall von Martin K. landesweit fĂŒr Empörung. Der junge Mann war im Mai dieses Jahres in Paderborn von zwei Migranten unvermittelt angegriffen worden. Durch die erlittenen FaustschlĂ€ge platzte bei dem 30-JĂ€hrigen ein unentdecktes Aneurysma. Er starb. Nun ist das Urteil gegen die beiden SchlĂ€ger gefallen.

Ein Jahr und zehn Monate Haft erhielt der 19-JĂ€hrige Ahmed A. aus Tunesien. Der 17-JĂ€hrige Ossama D. aus Marokko bekam lediglich neun Monate BewĂ€hrung. Beide Angeklagten wurden nur wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung und nicht wegen Totschlags verurteilt. Zudem wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert und fĂŒr beide Angeklagte mehr als vier Jahre Haft gefordert sowie die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.

Die vorsitzende Richterin kam zur Ansicht, dass man die beiden TĂ€ter nicht fĂŒr den Tod des Opfers verantwortlich machen könne. Eine Videoaufnahme habe die zunĂ€chst angenommene hohe BrutalitĂ€t der Angreifer nicht bestĂ€tigt. Insgesamt kam es zu drei SchlĂ€gen auf den Kopf des Opfers – die allerdings kaum Spuren hinterlassen hĂ€tten – und einem Tritt Richtung HĂŒfte oder Oberschenkel. Zudem könne das Platzen des Aneurysmas auch durch die Drogen oder den Alkohol ausgelöst worden sein, die man im Blut des Opfers gefunden habe, beziehungsweise durch den hohen Blutdruck wĂ€hrend des Angriffs. Auch beklagte die Richterin eine Vorverurteilung der jungen MĂ€nner mit Fluchthintergrund. Direkt nach der Tat seien diese als brutale SchlĂ€ger durch die Medien gegangen.

Man muss sich schon einigermassen darĂŒber wundern, wie wenig ein Menschenleben in Deutschland wert ist. Zumindest wenn es sich um ein deutsches Opfer handelt, scheint man um keine Ausrede fĂŒr die TĂ€ter verlegen. Man könnte auch darĂŒber reden, warum die Richterin bei Personen, die aus Tunesien und Marokko stammen, von einem Fluchthintergrund spricht, aber diese Diskussion ist in Deutschland mĂŒssig, da ohnehin niemand dieses Land verlassen muss. Schon gar nicht zwei Jugendliche, die zu solch geringen Haftstrafen verurteilt werden. Fest steht: Diese beiden jungen MĂ€nner werden uns schon bald wieder auf der Strasse begegnen.

Bleibt die Frage, ob man, wenn man jemanden gegen den Kopf schlÀgt, nicht immer irgendwo auch dessen Tod in Kauf nimmt. Zumindest wenn es sich nicht um eine blosse Ohrfeige handelt.

Welche Lehre ziehen die jungen Migranten, die aus ihren LĂ€ndern etwas völlig anderes gewohnt sind, angesichts solch lascher Strafen? Wie steht es um das Vertrauen der deutschen BĂŒrger in diesen Rechtsstaat, der fĂŒr viele nicht mehr in der Lage ist, Gerechtigkeit herzustellen?

Ich möchte mit Ahmed A. und Ossama D. nicht mehr in einem Land leben mĂŒssen. Ich möchte, dass eine solche Tat Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus hat. Ich möchte, dass man hier nicht einfach auf einen Menschen einschlagen kann und am Ende womöglich irgendwann noch den deutschen Pass bekommt. Ich möchte, dass es endlich richtige Konsequenzen fĂŒr auslĂ€ndische StraftĂ€ter gibt, die mit einer solchen Tat in meinen Augen ganz klar ihr Gastrecht fĂŒr immer verwirkt haben.