100 Tagessätze zu 130 Euro: Zu dieser Strafe wurde der AfD-Politiker Björn Höcke vom Landgericht Halle verurteilt.

Der Grund: Er hatte eine Wahlkampfrede mit den Worten «Alles für Deutschland» beendet. Dabei handle es sich um ein verbotenes Motto der SA in der NS-Zeit, so das Gericht.

Entscheidend für das Urteil war die Überzeugung des Gerichts, dass Höcke den Ursprung dieser Worte habe kennen müssen. Er selbst beteuerte, sich dessen nicht bewusst gewesen zu sein.

Höckes Anwalt nennt das Urteil einen «Skandal». Es handle sich um eine «Umkehr der Unschuldsvermutung».

Man habe vor Gericht beweisen können, dass die Annahme, «Alles für Deutschland» sei eine wichtige Formel der SA gewesen, unhaltbar sei. Ausserdem hätten die Richter einfach ohne Belege beschlossen, Höcke seine Unkenntnis dieser Annahme nicht zu glauben.

Entsprechend gebe es keinen objektiven Tatbestand. Es sei deshalb auch nicht möglich, Björn Höcke einen Vorsatz nachzuweisen, «weil es hier nichts zu wissen gab».

Selbst die linke Zeitung Taz befindet, ein Freispruch wäre angemessener gewesen. Denn das Gericht sage in seiner «knappen Urteilsbegründung» nur, «dass es Höcke nicht glaubt». Das sei «etwas dünn».

Eine Verurteilung ohne klare Beweislage erhöhe das Vertrauen in die Justiz nicht gerade, so die Taz weiter.