Die «Tagesschau» darf nicht wie bis anhin behaupten, dass Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bei einem angeblich geheimen Treffen in Potsdam die Ausbürgerung deutscher Staatsbürger diskutiert hat. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG). Vosgerau hatte gegen die Berichterstattung geklagt – und recht bekommen, wie das Rechtsmagazin LTO berichtet.

Im Januar griff die «Tagesschau» die Correctiv-Recherche «Geheimplan gegen Deutschland» auf, die über das Treffen in der Villa Adlon berichtet, wo der Österreicher Martin Sellner einen Vortrag zum Thema Remigration hielt. Laut «Tagesschau» ist dort auch die «Ausbürgerung» deutscher Staatsbürger besprochen worden.

Tatsächlich hatte das Treffen, bei dem unter anderem Vertreter von AfD, CDU und der Werteunion anwesend waren, die Thematik «Remigration» zum Inhalt. Martin Sellner stellte dort seine Ideen vor, die er als «Masterplan zur Remigration» bezeichnete.

Das OLG äusserte sich wie folgt: «Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen.»

Die Entscheidung des OLG hebt die frühere Ablehnung des Unterlassungsantrags durch das Hamburger Landgericht auf. Das Gericht entschied ohne umfassende Beweisaufnahme, ein Hauptsacheverfahren könnte zu einem anderen Ergebnis führen.