In der Rechtsauseinandersetzung Verein Klimaseniorinnen Schweiz gegen Schweizerische Eidgenossenschaft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren zahlreiche Dritte mit Stellungnahmen involviert. Etliche Schweizer Wissenschaftler waren mit von der Partie im ersten grossen Klima-Seilziehen Schweizerinnen gegen Schweiz.

Im Bericht des Gerichtshofs gilt unter anderem eine Passage den Klimaprofessoren Sonia I. Seneviratne und Andreas Fischlin von der ETH. Laut den Ausführungen machten die Streithelfer auf Basis einer Analyse der einschlägigen Messungen von Treibhausgas-Emissionen geltend, dass der Beitrag der Schweiz zum menschengemachten Klimawandel, einschliesslich ihrer historischen Verantwortung, trotz einiger Fortschritte in der Klimapolitik in den letzten Jahren ungefähr so hoch wie der vieler anderer europäischer Länder sei, wenn nicht sogar höher.

In der Schweiz sei die Umsetzung von Vorschriften zur Verringerung der CO2- und anderer Treibhausgasemissionen überfällig. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse machten deutlich, dass die Schweiz derzeit nicht genügend dazu beitrage, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. So war ja dann auch etwa der Tenor des Gerichtsurteils.

Des Weiteren wird im Urteil auf eine Gruppe von Wissenschaftlern der Universität Bern verwiesen: auf die Professoren Claus Beisbart, Thomas Frölicher, Martin Grosjean, Karin Ingold, Fortunat Joos, Jörg Künzli, Christoph C. Raible, Thomas Stocker, Ralph Winkler und Judith Wyttenbach sowie die Ärztinnen Ana M. Vicedo-Cabrera und Charlotte Blattner.

Punkto Einhaltung der Klimaverpflichtungen der Schweiz werden sie vom Gerichtshof mit den Argumenten aufgeführt, die entsprechenden Versprechen seien nicht eingehalten und besonders die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen noch immer nicht ins Gesetz aufgenommen worden. Die Politik der Schweiz stehe in krassem Gegensatz zu den wissenschaftlichen Einschätzungen der mit der 1,5-Grad-Limite kompatiblen Pfade.

Die Schweiz habe bisher keinen Plan gehabt, der wirksam zur Eindämmung der globalen Erwärmung beitragen würde, und habe auch weiterhin keinen solchen Plan. Die Klimapolitik der Schweiz sei kontinuierlich von der Erreichung ihrer ohnehin schon niedrigen Minderungsziele abgekommen.

Zu diesen Stellungnahmen schreibt der Gerichtshof, dies seien die Erwägungen, die er bei der Beurteilung des Ermessensspielraums der Schweiz und ihrer Einhaltung der positiven Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention habe berücksichtigen müssen.

Die Richter werden sich gesagt haben: Wenn Schweizer Wissenschaftler ihr Land so beurteilen, dann muss es sicher stimmen.