Das Zürcher Obergericht weist den Entscheid des Bezirksgerichts Zürich vom März 2022 zurück. Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und sein Partner Beat Stocker waren zu mehrjährigen Haft- und Geldstrafen verurteilt worden. Dies bestätigt das Zürcher Obergericht auf Anfrage der NZZ.

Als Grund für die Aufhebung des Urteils werden zwei schwere Verfahrensfehler genannt, die der Staatsanwaltschaft und dem Züricher Bezirksgericht angelastet werden.

Erstens umfasse die Anklageschrift zu viele Details. Sie enthalte zudem nicht relevante Teile. Anklageschriften sollen keine weitreichende Interpretation und rechtliche Würdigung beinhalten. So könne das Gericht beeinflusst werden.

Zweitens wurde dem französischsprachigen Mitangeklagten, Stéphane Barbier-Mueller, keine Übersetzung der Anklageschrift gegeben. Er forderte dies mehrmals. Auch wenn er eine Übersetzung der zweiten Instanz bekäme, fehle ihm die komplette erste Instanz, hält das Obergericht fest.

Vincenz und Stocker erhalten jeweils mehrere Zehntausend Franken Prozessentschädigung, und der Monsterprozess beginnt von neuem.