Die SPD will das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch streichen. Der entsprechende Passus im Entwurf für einen neuen Koalitionsvertrag mit der Union sieht vor, den Paragrafen 265a StGB – die sogenannte «Erschleichung von Leistungen» – zu kippen. «Wir streichen insbesondere Paragraf 265a Strafgesetzbuch», heisst es wörtlich, wie die Bild-Zeitung berichtet. Die Union lehnt diesen Vorstoss jedoch entschieden ab.

Konkret ist derzeit geregelt: Wer sich eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel erschleicht, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Wird dieser Paragraf gestrichen, könnten Verkehrsunternehmen Schwarzfahrer nur noch zivilrechtlich belangen – etwa durch ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro. Der Staat hingegen hätte keine Handhabe mehr.

SPD-Verkehrsexperte Sören Bartol argumentiert, es gehe um eine Entkriminalisierung – etwa zum Schutz von Menschen, die aus Geldmangel ohne Ticket fahren. Kritiker innerhalb der eigenen Partei sehen das jedoch anders: Der SPD-nahe Anwalt Jens Frick warnte vor einem fatalen Signal. Die Botschaft sei, «dass Redlichkeit nichts mehr zählt», und jeder, der ein Ticket kaufe, könne sich als «zu blöd» fühlen.