Wenn sich die Ereignisse überschlagen, wie man so schön sagt, kommen einzelne Schicksale leicht unter die Räder. Menschen, die einfach verschwinden, in den Nachrichten nicht mehr vorkommen. Die Welt hat Wichtigeres zu tun. Die Meldung, dass eine Frau in Magdeburg ihren Verletzungen vom Attentat auf den Weihnachtsmarkt erlegen und damit zum sechsten Todesopfer geworden sei, fand man nur noch mit Mühe in die Randspalten der Meldungsseiten. Ein Mensch, ein Leben, sinnlos beendet. Weiter geht’s.
Dabei ist der ganze Irrsinn von Magdeburg noch immer nicht zu fassen. Dem saudischen Attentäter Taleb A. kommt dabei zugute, dass die Schlampereien beim Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarktes, ...
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Deshalb werden insoweit die Entscheidung über die Schuldfähigkeit und damit die Grundlagen der Bestrafung gar nicht vom Gericht getroffen, sondern von gutachterlichen Spezialisten, wie beispielsweise dem hier betroffenen Täter in seiner Ex–Funktion. Und das ist sehr wohl bizarr!
Sorry, aber welche Schluderei seitens der relevanten Stellen aufgetreten ist, lässt sich durch nichts entschuldigen. Das ist nun mal ein Behördenversagen auf ganzer Breite. Auch Saudi-Arabien selbst hat die dt. Behörden 3 mal vor diesem Mann gewarnt. Und was ist passiert? NICHTS! Man kann sich leider nicht des Eindrucks erwähren, daß man dieses Behördenversagen jetzt vertuschen will. Das stinkt irgendwie zum Himmel. Diese gesamte Situation, in der wir uns in D befinden, macht fassungslos.
Wer bei dieser Vorgeschicht noch die Frage nach der Schuldfähigkeit stellt, hat sich die Antwort bereits gegeben.
Herr Schuler! Ihr Kommentar lässt außen vor, dass es in Deutschland im Strafrecht ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozessordnung gibt. Und danach ist v o r dem Fällen eines Urteils zu prüfen, ob ein Täter oder eine Täterin z u m Z e i t p u n k t d e r T a t schuldfähig war oder nicht. Ein Urteil soll dann schuld- u. tatangemessen sein. Ohne Schuld keine Strafe. Das ist nicht bizarr, wie Sie schreiben, sondern Deutsches Recht. Lesen Sie es doch nach.
Das Dumme ist nur, dass der Richter Das in aller Regel gar nicht selbst beurteilen kann.