Marine Le Pen ist von einem Pariser Strafgericht der Veruntreuung schuldig gesprochen worden. Die Entscheidung könnte ihre Aussichten auf eine Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 massiv beeinträchtigen. Die 56-jährige Fraktionsvorsitzende der rechten Partei Rassemblement National galt trotz dreier gescheiterter Anläufe als eine der Favoritinnen für das höchste Amt im Staat.

Im Zentrum des Prozesses standen EU-Gelder, die zwischen 2004 und 2016 zweckentfremdet worden sein sollen. Laut Anklage nutzte Le Pens Partei diese Mittel, die für parlamentarische Arbeit im Europäischen Parlament vorgesehen waren, stattdessen für parteiinterne Zwecke in Frankreich. Mehrere Millionen Euro sollen so zweckentfremdet worden sein.

Le Pen bestritt sämtliche Vorwürfe und liess durch ihre Anwälte erklären, sie habe stets im Einklang mit den Regeln des Europäischen Parlaments gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Strafmass steht noch aus. Was aber klar ist: Le Pen darf ab sofort nicht mehr bei Wahlen antreten, entschied das Gericht.