Der Nationalrat will nichts von einer Überprüfung oder gar Reduktion der Bezüge der Schweizer Regierungsmitglieder wissen. Am Montag lehnte er eine entsprechende Motion der SVP ab.

Dazu muss man wissen: Ein Bundesrat erhält einen Lohn von 472.958 Franken. Hinzu kommt eine Vielzahl von Privilegien und Vergünstigungen, von einer Luxuslimousine mit Chauffeur bis zum SBB-Generalabonnement erster Klasse.

Die weitaus gewichtigste Zusatzvergütung ist eine lebenslängliche Rente. Pro Jahr erhalten die Bundesräte 236.000 Franken zum Lohn obendrauf – eben auch nach ihrem Rücktritt. Das macht in der Summe enorme Summen. Faktisch bedeutet es eine Verdoppelung des Lohns.

Und das Beste kommt noch: Die Bundesräte müssen für diese Rente nichts einzahlen. Das ganze Geld kommt von den Steuerzahlern.

Der Bund begründet diese Luxusrente, die dem Mehrfachen eines normalen Lohns (nicht einer normalen Rente!) entspricht, damit, ein Bundesrat solle sich während der Amtsausübung keine Sorgen um die Zukunft machen müssen.

Mit Verlaub: Das ist ein schlechter Witz. Wenn sich jemand keine Sorgen um die Zukunft machen muss, dann ein Bundesrat.

Und überhaupt: Warum sollten jemand eine lebenslängliche Rente bekommen, weil er einmal in ein politisches Amt gewählt worden ist?

Das ist schon grundfalsch in der Grundannahme. Ein Amt ist ein befristeter Auftrag der Wähler, nichts mehr und nichts weniger. Daraus lebenslängliche finanzielle Ansprüche auf dem Buckel der Büezer und Steuerzahler abzuleiten, ist eine Frechheit.

Die 13. AHV-Rente ist auch deshalb durchgekommen beim Volk, weil die Bundesratsentenkönige die Geschmacklosigkeit besessen hatten, den einfachen Leuten eine Rentenerhöhung auszureden.

Warum stoppt das Parlament diese Frechheit nicht?

Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Aber man sagt den Mitgliedern der Bundesversammlung nach, dass fast jeder heimlich mit einem Bundesratsjob liebäugelt. Anders ist das Festhalten an der frechen Luxusrente kaum zu erklären.