Zwischen dem 10. und dem 28. Mai 2023 berichtete der Blick zehnmal über die Ereignisse rund um den geplanten und später abgesagten «Gender-Tag» an einer Schule in Stäfa.

Die meisten der Beiträge drehten sich in erster Linie um SVP-Nationalrat Andreas Glarner, der die Veranstaltung in den sozialen Medien kritisiert hatte.

«SVP-Glarner hetzt gegen Gender-Tag an Schule in Stäfa», «Wer so hetzt, nimmt seine Verantwortung als Politiker nicht wahr», «Glarner hat keinen Anstand und beweist es immer wieder»: Das sind nur drei der Schlagzeilen, in denen es nicht um den Anlass an sich ging, sondern um Glarners Reaktion auf diesen.

Für den Nationalrat ist die Sache klar: «Es ist offensichtlich, dass die Zeitung Blick gegen mich eine Kampagne fuhr, ohne mich auch nur einmal zu Wort kommen zu lassen.» Darüber habe er sich bei der Politikchefin beschwert, zunächst aber keine Antwort erhalten.

Nun reicht Glarner beim Presserat eine Beschwerde gegen den Blick aufgrund der zehn Artikel ein. Er sieht die Richtlinie «Anhörung bei schweren Vorwürfen» aus den Rechten und Pflichten von Journalisten verletzt.

Diese sieht vor, dass einem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, Stellung zu beziehen, wenn er mit Vorwürfen konfrontiert wird. Diese Stellungnahme sei im selben Text «fair wiederzugeben».

Glarner hatte schon früher mehrfach erklärt, er sei zu keinem Zeitpunkt in der Sache kontaktiert worden. Auf den Vorwurf, er habe gegen die Verantwortlichen des «Gender-Tags» eine Hetze betrieben, habe er nie reagieren können.