Der Bundesrat will mit neuen Vorschlägen und Ansätzen für guten Wind in Brüssel sorgen. Die gefährlichen Klippen sind jedoch wie beim gescheiterten Rahmenvertrag auch weiterhin die institutionellen Regeln, die Brüssel uns aufdrücken will.

Die Regierung versucht diese jetzt neu über einen sektoriellen Ansatz zu umschiffen. Das heisst: Rechtsübernahme, Streitschlichtungsinstanz und Sanktionsmechanismus sollen in jedem Abkommen separat geregelt werden.

Bis hierher sind sich im Bundesrat auch alle einig.

Auseinander gehen die Meinungen, wo es um die Ausgestaltung dieser neuen institutionellen Regeln bei den bestehenden Verträgen geht – insbesondere bei der Personenfreizügigkeit: Wollen wir auch hier neues EU-Recht dynamisch übernehmen oder nur einen Teil davon? Oder kann man die Personenfreizügigkeit ausklammern?

Wenn man das Ganze genauer betrachtet, serviert uns der Bundesrat die gleiche ungeniessbare Suppe wie beim Rahmenvertrag – aber nur ein wenig anders verpackt.

Mit der Übernahme der EU-Rechts-Entwicklung bei der Personenfreizügigkeit droht uns wieder die Unionsbürgerrichtlinie und damit die Masseneinwanderung von EU-Bürgern in die Sozialwerke. Zur Disposition steht dann auch wieder der Lohnschutz.

Was wir im Gegenzug dafür bekämen, wären Peanuts. Ein Stromabkommen zum Beispiel, welches uns keine Garantie gibt, dass uns die Nachbarstaaten bei einer Strommangellage tatsächlich Elektrizität liefern.

Schlimm ist, dass man bei der EU damit erneut falsche Erwartungen weckt.