Windkraftprojekte dürfen in Frankreich keine Umweltgenehmigung mehr erhalten. Das hat der Staatsrat entschieden, das oberste Verwaltungsgericht des Landes.

Bevor Windräder wieder bewilligt werden können, müssten neue Protokolle zur Einstufung der akustischen Belästigung definiert werden. Davon betroffen sind rückwirkend auch Projekte, die bereits genehmigt oder errichtet wurden. Das Magazin Tichys Einblick berichtet.

Ein Umweltschutzdachverband hatte geklagt, weil die Bürger vom Lärm der Windräder belästigt würden. Das Urteil bezeichnet der Verband als «historische Entscheidung».

Laut dem Staatsrat unterlagen die Lärmmessverordnungen bisher keiner Umweltprüfung. Zudem konnte die Öffentlichkeit nicht mitreden, was den Grundsätzen der Beteiligung und Transparenz widerspreche.

Anders als beispielsweise in Deutschland messen französische Richter den Geräuschen von Windrädern einen sehr hohen Einfluss auf die Gesundheit von Anwohnern bei.

Aber auch deutsche Ärzte fordern schon länger neue Untersuchungen über die akustischen Auswirkungen. Das vor allem, weil die Windkraftanlangen heute viel grösser sind als noch vor zwanzig Jahren. Der Infraschalldruck könne sich auf Organe und Körperzellen gefährlich auswirken.

Bereits in einem früheren Verfahren hatte ein französisches Gericht festgestellt, dass Windräder bei Anwohnern zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hatten. Die Rede war vom «Windturbinensyndrom». Tieffrequenz-Schall und Infraschall führten zu Beeinträchtigungen.