In ihrer Berufung gegen das vom Bezirksgericht Meilen verfügten Schreibverbot bezüglich der Affäre um eine Zürcher Richterin warfen die Anwälte der Weltwoche vorab die Frage auf, ob die nun zuständigen Oberrichter überhaupt in der Lage seien, unbefangen zu urteilen. Denn XY* amtiert zeitweise als Oberrichterin, ihr Ehemann gar in Vollzeit. Überdies hatte das Zürcher Obergericht bereits mehrmals via Medienstelle zugunsten von XY Stellung bezogen. Auf ein konkretes Ausstandsbegehren gegen die Gesamtbehörde wurde verzichtet, da diesem aus rechtlichen Überlegungen von Vornherein wenig Erfolg beschieden gewesen wäre. Es blieb daher beim Appell an die Richter, sich der Gewissensfrage zu stellen: Wie kann die Unbefangenheit der Richter in einer derartigen Konstellation gewährleistet werden?
Die drei mit der Causa befassten Oberrichter (Lichti Aschwanden, FDP, Stammbach, CVP, Pahud, SP) nahmen sich gleichwohl die Mühe, das nicht gestellte Ausstandsbegehren mit einer vierseitigen Begründung abzuschmettern. Es gehe nicht an, ein Gremium unter Generalverdacht zu stellen; es läge an den Parteien, konkrete Hinweise auf die Befangenheit einzelner Mitglieder zu erbringen. Denn: «Von Kollegialität kann nicht gemeinhin auf ‘Freundschaft’ (…) geschlossen werden». Ob sich die Oberrichter der Gewissensfrage gestellt haben, wissen wir dagegen nicht. Sie blieb unbeantwortet.
Illegale Tonaufnahmen
Doch just um die Frage der richterlichen Unbefangenheit dreht sich im Kern alles in dieser Affäre. Streitpunkt ist eine heimliche Tonaufzeichnung im Arbeitsgericht Zürich. Der Rechtssuchende Milan Krizanek hatte während einer Verhandlungspause, in der die Richterin XY (GP) mit ihren Assistentinnen unter Ausschluss der Parteien über den Fall beriet, ein Aufnahmegerät im Gerichtssaal zurückgelassen. Um es neutral zu formulieren: Was die Richterin in den geheimen Urteilserwägungen fabulierte, ist schwerlich in Einklang zu bringen mit dem, was sie später den Parteien unterbreitete. Diese einigten sich hernach auf einen Vergleich.
Die Chronologie ist entscheidend in diesem Fall. Anfang Mai dieses Jahres veröffentlichte Krizanek eine detaillierte Zusammenfassung der heimlich aufgezeichneten Urteilsbesprechung via X (vormals Twitter) mit O-Ton. Am 8. Mai forderte ihn die Medienstelle des Obergerichtes auf, die Publikation zu löschen, mit dem Hinweis, dass es sich um eine «geheime Urteilsberatung» handle und die Publikation gegen Art. 293 StGB (Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen) verstosse. Tags darauf berichtete die Weltwoche in der Online-Ausgabe (Daily) über den Fall.
Am 10. Mai forderte das Obergericht die Weltwoche auf, den Beitrag zu löschen – allerdings nicht mehr unter Verweis auf Art. 293 StGB, wie dies noch bei Krizanek der Fall war, sondern auf den schärfer gefassten Art. 179 StGB (Verletzung der Privatsphäre). Die Weltwoche entschied darauf, den Namen der Richterin sowie alle Zitate unkenntlich zu machen. Obwohl anonymisiert, verfügte das Bezirksgericht Meilen am 13. Mai auf Antrag von XY die vorsorgliche Löschung des Artikels und untersagte jede Publikation, die ein ungünstiges Licht auf die Richterin werfen könnte. Gegen diese superprovisorische Verfügung legte die Weltwoche Berufung ein, über die das Obergericht nun entschieden hat.
Urteilsberatung oder privates Geschwätz?
Schon im Originalartikel wies die Weltwoche darauf hin, dass Krizaneks Aufzeichnung illegal war. Die Frage lautet, ob das öffentliche Interesse an mutmasslichen Missständen bei der Justiz überwiegt, zumal der Sachverhalt via X (Twitter) bereits öffentlich war. Die Weltwoche stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Beratung in einem Gerichtssaal keine private Angelegenheit sei, auch wenn sie als geheim deklariert wurde; und dass das öffentliche Interesse an der real existierenden Justiz in Anbetracht der gravierenden Vorwürfe in diesem Fall überwiege.
Das Obergericht löst das Dilemma nun mit einem lapidaren Zirkelschluss: Weil die Aufnahmen illegal erstellt wurden, dürfen sie nicht als Beweis verwendet werden – «weshalb die Medienäusserungen der Berufungskläger [der Weltwoche] nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft werden können». Im Klartext: Man muss so tun, als wären die verfänglichen Sätze nie über die Lippen von Richterin XY gekrochen. Das Verbot des anonymisierten Artikels rechtfertigt das Obergericht zum einen mit der Mutmassung, dass er findige Web-User dazu verführen könnte, im Netz nach der unzensierten Originalversion zu suchen («Das Internet vergisst nie»). Andererseits sei auch allfälligen künftigen Publikationen ein Riegel zu schieben. Es sei notorisch, dass online publizierte Artikel später auch im Print publiziert würden (was allerdings just bei der Weltwoche sehr selten der Fall ist).
Unsorgfältig und unseriös?
Die drei unbefangenen Oberrichter machen schliesslich auch keinen Hehl aus ihrer Abscheu gegenüber «Massenmedien», die «sich im Nachhinein gerne auf das selbst zugeschriebene ‘Wächteramt’ als Rechtfertigungsgrund» berufen würden, in Wahrheit aber bloss auf «Reichweite, Auflage und Einschaltquoten» aus seien. «Bereits der reisserische Titel [der Weltwoche] zeigt, dass kaum sachlich informiert werden, sondern vielmehr die Sensationslust bedient werden soll» (leider dürfen wir den Text an dieser Stelle nicht zitieren, auf dass sich der Leser selbst ein Bild mache, da das Obergericht ebendies unter Strafandrohung verboten hat).
Dass die Weltwoche das mitgeschnittene Gespräch als «Urteilsberatung» bezeichnete, reicht den unbefangenen Oberrichtern als Beleg für «Unsorgfalt und damit Unseriosität in der journalistischen Recherche». Denn das besagte Verfahren endete nicht mit einem Urteil, sondern in einem Vergleich. In Wahrheit handelt es sich bei diesem Einwand um eine semantische Haarspalterei. Tatsache ist, dass sich in der heimlich mitgeschnittenen richterlichen Beratung alles um ein allfälliges Urteil und vor allem dessen Begründung drehte – und dass Krizanek nie einem Vergleich zugestimmt hätte, wie er versichert, wenn er schon damals vom Inhalt der richterlichen Beratung gewusst hätte.
Selbst die Medienstelle des Obergerichtes ging ursprünglich von einer «geheimen Urteilsberatung» aus – bevor sie ihre Meinung radikal änderte und die richterlichen Urteilserwägungen im Gerichtssaal zum privaten Geschwätz degradierte. In diesem Sinne geht der Vorwurf der «Unsorgfalt und damit der Unseriosität» postwendend an den Absender zurück.
*Name der Redaktion bekannt.
Interessantes Gerichtsurteil in DE:
RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“:
https://www.nius.de/corona/rki-chef-gesteht-vor-gericht-politische-einflussnahme-selbstverstaendlich-weisungen-nehmen-wir-entgegen/8b75463b-bf64-4910-adbb-b88fd39fbdea
Wenn die Richterin mangels Gesetzen und Urteilen zu Corona Fällen überfordert ist gilt: In dubio pro reo. ( Zu Deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten).
Das tönt ja fast nach Korruption und BandenKriminalität. Eher beunruhigend.
So demontiert sich unsere Justiz selbst, ich wage zu behaupten das 90 % unsrer Richter keine Ahnung von Recht haben und nur dem Mainstream frönen. Für die um Richterin XY* ist da eine typischer Pyrrhussieg
Was sind denn das für Zustände bei unserer Justiz? Das stinkt ja gewaltig. Weltwoche, bitte weitergraben, unbedingt dranbleiben!!!!
"Je näher der Zusammenbruch
eines Imperiums rückt,
desto verrückter
sind seine
Gesetze
=
~Marcus Tullius Cicero~
Zwischen "Rechtsfindung" und "Begründungsfindung" liegen Welten.
Gerichtsurteile stehen oft schon vor der Verhandlung fest. Die pseudo-juristische Folklore dient nur dazu, dem vorgefassten Urteil den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu geben. Es geht dabei oft nur noch um Begründungsfindung. Also darum, die Paragraphen zum gewünschten Urteil zurecht zu suchen und zu verbiegen.
Daher darf auf keinen Fall etwas an die Öffentlichkeit gelangen, was diesen Korruptionssumpf entlarven würde.
Ich hoffe die WW bleibt dran. Der Sumpf gehört offengelegt.
Klare Zeichen eines verfaulten Rechtsstaates. Die Urteile sind (zu) fremdenfreundlich und oft gegen Altschweizer gerichtet.Man hat Angst vor Leserbriefen, in denen die sog. Institutionen als fremdenfeindlich (ein sehr böses Wort UND SO ZERSTÖRERISCH WIE RASSISMUS) bezeichnet werden.Dabei schrieb Rüdiger Safranski an die Eindringlinge gerichtet:"Es gibt kein Anrecht auf Freundlichkeit!"Recht hat er.Aber offiz. Freundlichkeit, ungerechtfertigt gegenüber Bettlern ist . Mantra hier.
Jeder der bereits mit sogenannten „Vergleichsverhandlungen“ am Obergericht in Zürich zu tun hatte weiss, dass diese oft erzwungen werden. Das heisst, die Richterin ergreift schnell für den einen Partei und droht dem anderen, „wenn sie sich nicht einigen, werde ich gegen Sie entscheiden“. Das hat mit Überlastung zu tun. Recht oder Unrecht spielt keine Rolle.
Ich bin der WW dafür dankbar, dass sie hier die Fehlfunktion unserer Gerichte, um nicht Korruption zu sagen, blossstellt.Die WW hat immerhin Gewicht, was ein Einzelner nicht hat, er ist der Willkür von Richtern, Staatsanwälten etc. völlig ausgeliefert.Ich habe in Kreuzlingen sowohl. den Oberstaatsanwalt also auch den Generalstaatsanwalt auf vermutete Korruption hingewiesen.Eine Antwort gabs nicht, das Papier landete in einer Akte von mir, die nichts mit dem Fall zu tun hat.Und wirkt da.
Das „private Geschwätz“ von dieser XY* ist an Bösartigkeit und Niedertracht kaum zu überbieten.
nachdem alles getan und gesagt wurde, ist ihr Ausdruck von Empörung nur dem Gutmenschentum geschuldet. Sehen sie, das Problem mit moralischen Argumenten ist.... bwahahaha
Da bin ich jetzt aber froh den Originalartikel heruntergeladen und als PDF gespeichert habe.
Sehr geehrter Elton
Das würde mich interessieren. Bitte senden.
[email protected]
Mit freundlichen Grüßen von sepp
Einen anderen Entscheid konnte man nicht erwarten. Oberrichter Patrizio Castrovillis (Ehemann von Richterin XY*) Kollegen und Kolleginnen vom Obergericht haben gesprochen. Hugh. Mehr muss man dazu nicht sagen. Teilt das Video von Herrn Krizanek. Die Dame muss gehen.
Die WeWO ist in der Falle die sie mit allen Massenmedien jahrzehntelang gepredigt hat, die Justiz ist unabhängig und handelt autonom im rechtsstaatlichen Sinn. Die Justiz ist über alle und alles erhaben. Die Richterschft im Allgemeinen bildet eine Clique die sich nach aussen abschottet und stets das Recht vertritt, wie sie und die MSM unentwegt kolportieren. Das Auswahlprozedere für Richter ist der Todesstoss für den Rechtsstaat, wer in ihren Kreis aufgenommen ist den 3 Affen verpflichtet Omerta
Jemand muss doch wissen was da los ist?
Emilheinz. Ist das Urteil verwunderlich mit wischi waschi Richtern von der FDP, Mitte und SP? Die tun sich untereinander nicht weh. Wir sind auf dem Weg zu einer Bananenrepublik. Einfach himmeltraurig…!!!
Nein, wir sind schon lange eine Bananenrepublik…
Der Unrechtsstaat kennt keine Scham. Wozu auch? Er ist unangreifbar geworden.
Betreffend meinem Rechtsempfinden - immerhin Mutter einer Staatsanwältin- stürzen bei mir ganze ‚Blöcke ein‘. Fremdschämen ist angesagt, besonders als Frau
Die beteiligten vor allem die Nebelholzer gehören wegen Rechtsbeugung angezeigt!
Der WW Artikel ist bei der Waybackmachine noch zu finden!
Das Obergericht hat es verpasst Licht ind Dunkel zu bringen, sondern stellt sich schützed über eine Kollegin, die den Schutz nicht verdient hat. «Sauhäfeli, Saudeckeli»
Bestätigt dieses aktuelle Urteil den allgemeinen Eindruck der zu verbietenen Tonbandaufzeichnung etwa?
"Es gehe nicht an, ein Gremium unter Generalverdacht zu stellen; es läge an den Parteien, konkrete Hinweise auf die Befangenheit einzelner Mitglieder zu erbringen. Von Kollegialität kann nicht gemeinhin auf ‘Freundschaft’ geschlossen werden». Wer jemals an einem Gericht gearbeitet hat, weiss, dass dies absoluter Nonsens ist. Selbstverständlich sind Richter unter sich zu eng verbandelt, so dass kein unabhängiges Urteil gefällt werden kann. Dass diese Befangenheit bewiesen werden muss, ist absurd.
Die Oberrichter bemühen für Ihre Erwägungen den Schein, aber nicht die Wirklichkeit!
Also ich weiss nicht , seit die swissmedic Geld angenommen hat von der Gates Stiftung habe ich das vertrauen in die Wissenschaft verloren . Jetzt das mit diesen Richtern das sicher nicht sympathisch wirkt auf Leute die schon vorher Zweifel hatten Uber die Behörden. Ob das gut ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft? Ich glaube diese Institutionen müssen in der Angelegenheit tiefer gehen und sich vielleicht bestimmte fragen stellen ?
Wenn man nun diese Urteilsbegründung nimmt, ist es also einfach nur Blödsinn, wenn man, z.B. bei Untersuchungen um einen Polizisten, nicht einfach seine Kollegen (sind ja keine Freunde mit freundschaftlichem Verhältnis!) machen lässt und dafür eine andere Polizeistelle (und Staatsanwalt) aufbietet?
Oder finden die Oberrichter, dass nur ein Oberrichter, aber auf gar keinen Fall ein vereidigter Polizeibeamter, in der Lage ist, absolut vorurteilsfrei über einen Kollegen zu befinden? Wie arrogant!
Bananenrepublik Schweiz. Eine Schande. Zu dieser Schande gehört auch die Richterin XY* und all jene, die sie auf diesen Posten gehoben haben.
Noch ein Nachtrag zum Interview mit Alice Weidel. Sie hat das Interview auf X hochgeladen und sehr viele Deutsche Leser freuen sich darüber. Es gibt viele Kommentare, nur ein Beispiel hier: "Ein Interview, wie es (eigentlich) sein sollte. Bravo Frau Weidel, endlich konnten Sie Ihr Statement frei ohne xxx Unterbrechungen abgeben.
Traurig, dass man etwas hervorheben muss, was eigentlich völlig normal sein sollte."
Das Verhalten (persönlichkeitsverletzende Äusserungen über einen Anwalt ) der XY* ist unprofessionell, arrogant und schnöde. Schämen sollte sich diese Person und….Grün lässt grüssen!
schlicht und einfach eine Schweinerei!!!
Man kommt sich ja schon vor wie in der BRD!
Besagte Dame ist von der GP, allein das sagt alles, auf welchem Niveau das Ganze einzuordnen ist und mit welcher Selbstherrlichkeit und Herablassung in diesem Fall gehandhabt wurde.
👍
Kein Krähe hackt einer Anderen ein Auge aus!
Bei diesen Darstellungen wird mir als - deutschem - Juristen ganz schummrig zumute. Hier wäre in Deutschland im Normalfall ein anderes Berufungsgericht angerufen worden, eben weil es in der Rechtssache um ein Mitglied des entscheidenden Gerichts geht. Natürlich ist Befangenheit hier ein Thema! Und eine Beratung des Gerichts, zumal eine "Urteilsberatung" findet im Normalfall nie im Gerichtssaal statt sondern in den extra hierfür vorgehaltenen Beratungszimmern. Auch das für mich ein grober Fehler!
Sie waren schon nur zu faul, um aufzustehen und den Raum zu wechseln.
Möglicherweise ist mein Empfinden zu allgemein, es bestätigt jedoch meine Empfindung gegenüber der Richterschaft. Man macht abgehoben sein Ding für sich und die Seinen.
Sind wir jetzt also auch schon soweit wie in Deutschland
Dazu fallen mir deutsche Zustände ein🙈
Wenn jemand denkt, Richter oder Juristen überhaupt, seien fehlerlos oder halten sich an alle Gesetze, sollte diesen Irrglauben beerdigen. Wenn man an die Juristin Amherd denkt, die Meineid und Landesverrat ohne mit der Wimper zu zucken, ignoriert, oder an die zum Himmel schreienden Urteile des BGs (wie kürzlich i.S. Corona), der weiss, was ich meine. Nicht jeder Richter ist als Richter geeignet. XY* wäre nicht die erste, welche gehen müsste. 16:55
Anzeige erstatten!
Söihäfeli, Söidecheli. Schweizersumpf der Rechtsprechung.
Wie schon bei etliche Urteile zeigen sind die Resultate meist sehr der Ideoloie der Richter nahe
Richtige Herrenmenschen die hiesige Gerichte missbrauchen und von unseren Steuergeldern unterhalten werden…
Zustände wie im grossen Kanton!
Habe damals verpasst, das Gespräch auf X anzuhören. Weiss jemand, ob es noch irgendwo online ist?
Google hilft! Suchbegriffe: Milan Krizanek x
Woah, krass. Erschreckend, solch unprofessionellen Richtern ausgeliefert zu sein. Mein Vertrauen in die Rechtsprechung hat gerade arg gelitten.
Da können nun die Oberrichter diese Veröffentlichungen verbieten, löschen lassen und zensieren : Wir haben diese unsäglichen Schwätzereien dieser Richterin und ihrer Beraterinnen gehört und ein entsprechendes Urteil gefällt: Für ein solches Amt im Rechtsstaat völlig unwürdig!!
Das Internet ist voll, sie haben es verschlafen Zensur zu betreiben.😉
Aber bitte keine direkten Links auf diese Seite posten, sonst kriegen wir Ärger. Grüsse Alex Baur
Das ganze hört sich an als wenn ein Sittenstrolch mit einer Hand in der Hose seines Opfers inflagranti erwischt wird und dann behauptet er hätte seinem Opfer nur dabei helfen wollen die Hose zu schließen damit Sittenstrolche dies nicht ausnutzen...Ich würde natürlich nie behaupten Justizpersonal wäre per se am Verfall der Sitten beteiligt.
Rechtsbruch aller Orten!
Zu spät, diese Fehlbesetzung XY* ist schon auf Social Media viral gegangen.
Ihr Name kennt jeder und jeder weiss was das für eine Person ist.
Solche Richter gehörten entfernt aus ihrem Amt.
Note 2 setzen!