Die US-Bank State Street verwahrt heute den AHV-Ausgleichsfonds im Wert von mehr als vierzig Milliarden Franken. Bis 2024 kam der Schweizer Bank UBS diese Aufgabe zu. Der Depotbankwechsel sorgt für kontroverse Diskussionen.

Was genau hat die Anstalt Compenswiss mit der US-Bank vereinbart? Und sind die Rentengelder heute noch sicher?

Solche und andere Fragen beschäftigen nicht wenige Schweizerinnen und Schweizer.

Wer Antworten darauf sucht, sucht allerdings vergeblich. Denn der Vertrag zwischen Compenswiss und der US-Bank State Street, die neuerdings die Oberaufsicht über die Vermögen von AHV, Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) hat, bleibt geheim.

Die Weltwoche hatte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), Einsicht in den Vertrag ersucht, der dem BGÖ unterliegt – schliesslich ist Compenswiss eine öffentlich-rechtliche Institution.

Die Organisation wehrt sich jedoch dagegen, die Dokumente herauszugeben. Damit würden «Berufs-, Geschäfts- und/oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart», so die Begründung.

Druck gemacht, die Verträge unter Verschluss zu halten, hat State Street. Dies geht aus einem Schreiben der US-Bank an Compenswiss hervor, welches der Weltwoche vorliegt und das auf den 16. Dezember 2024 datiert ist.

«Wir beantragen, dass Compenswiss weiterhin die Einsicht verweigert», heisst es darin. State Street sei «nicht damit einverstanden», Einsicht in die Vereinbarung zu gewähren.

Das Schreiben musste Compenswiss im Zuge einer Einigung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens herausgeben. Doch selbst in diesem Dokument sind die konkreten Begründungen, warum der Vertrag auf keinen Fall rausgehen darf, noch geschwärzt.

Der Depotbankwechsel sorgte zuletzt auch in der Politik für Kritik. Washington könne jederzeit AHV-Gelder blockieren, sagt SVP-Politiker Thomas Matter. Im Nationalrat forderte er erfolglos, wieder eine Schweizer Bank mit der Verwahrung des Geldes zu beauftragen.