Marie-Agnes Strack-Zimmermann zählt zu den grössten Unterstützerinnen der Ukraine im Deutschen Bundestag. Die Politikerin, die als FDP-Spitzenkandidatin für das Europaparlament gilt, ist eng verbandelt mit Nato-nahen Organisationen.

Strack-Zimmermann ist Vorstandsmitglied der Deutschen Atlantischen Gesellschaft. Bis vor kurzem hatte sie auch Mandate für die Rüstungsorganisationen Förderkreis Deutsches Heer und die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik inne. Geht es nach der FDP-Bundestagsabgeordneten, hätte Deutschland längstens Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine senden müssen.

Auch deshalb kritisierte sie Bundeskanzler Olaf Scholz wiederholt scharf. Doch wer austeilt, muss auch einstecken können. Wegen ihrer Äusserungen sah sich Strack-Zimmermann wiederholt scharfer Kritik ausgesetzt. Mit dieser tut sich die Politikerin äusserst schwer.

Ihre Strategie heisst Einschüchterung. Rund 250 Strafanzeigen soll Strack-Zimmermann monatlich erstellen, so der Spiegel. Bürger hält das aber nicht davon ab, zuweilen scharfe Worte an die Adresse von Strack-Zimmermann zu richten – insbesondre auch im Internet.

«Die Frau (…) geht mit der Waffenindustrie ins Bett. Warum wird diese Kriegstreiberin nicht eingesperrt?», schrieb etwa eine Bürgerin auf der Internetplattform X. Eine Strafanzeige folgte sogleich, Strack-Zimmermann zeigte sie wegen Beleidigung gemäss Artikel 185 Strafgesetzbuch an.

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Düsseldorf jüngst feststellte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. «Die Aussage unterliegt der Meinungsfreiheit, urteilte das Gericht», sagt der Kölner Anwalt Gordon Pankalla gegenüber der Weltwoche.

Pankalla, der die Bürgerin vertrat, machte sich in Deutschland in der Corona-Zeit einen Namen als Anwalt, der Bürger vor einem übergriffigen Staat verteidigte. Gegenwärtig unterstützt er mehrere Mandanten, die von der FDP-Politikerin angezeigt worden sind. Er spricht von einem «System Strack-Zimmermann».

Treibende Kraft dahinter sei Alexander Brockmeier, der Rechtsanwalt der FDP-Bundestagsabgeordneten, der ebenfalls Mitglied von Strack-Zimmermanns Partei ist. «Brockmeier sucht im Internet grossflächig nach Beleidigungen, die gegen Strack-Zimmermann ausgesprochen werden – oft auch anonym.»

Dann reiche er über die Kölner Staatsanwaltschaft Strafanzeigen ein, um an die Namen der Täter zu kommen. Die Justizbehörde komme dem oftmals nach, worauf Brockmeier anschliessend Abmahnungen verschicke, um Schmerzensgeld einzuklagen.

Pankalla zeigt sich erstaunt, wie oft die Staatsanwaltschaft Strafuntersuchungen einleite bei kritischen Meinungsäusserungen gegenüber Strack-Zimmermann. «Bei anderen Personen erhält man von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass die Täter nicht zu ermitteln seien.» Oft sei von Beginn an klar, dass die Äusserungen unter die Meinungsfreiheit fallen, die im Grundgesetz festgehalten ist.

Pankalla sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Ein weiterer Mandant des Anwalts bezeichnete Strack-Zimmermann als «Faschistin», was diesem ebenfalls eine Klage der FDP-Politikerin wegen Beleidigung und übler Nachrede einbrachte. Pankalla ist es jedoch gelungen, das Verfahren einstellen zu lassen.

Doch nicht immer sind Strack-Zimmermanns Kritiker vor Gericht erfolgreich. Für eine Mandantin Pankallas, die Strack-Zimmermann auf X als «widerliche korrupte Kriegstreiberin» bezeichnete, dürfte es noch ein wenig ins Geld gehen. Das Landgericht Mainz kam unlängst zum Schluss, dass der FPD-Politikerin in diesem Fall Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro zustehe.

Dies auch deshalb, weil die scharfen Worte aus dem Kontext gerissen worden seien. Es soll sich um eine Antwort auf einen Tweet von Strack-Zimmermann gehandelt haben, der sich die Wahlrechtsreform und die Positionierung einzelner Parteien zum Thema gemacht hatte. Der Beschluss des Gerichts liegt der Weltwoche vor.