Das Thüringer Verfassungsgericht hat die nächtlichen Ausgangssperren für ungeimpfte Personen während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt. Dies berichtet die Berliner Zeitung. In der Urteilsbegründung heisst es, die im Januar 2022 erlassenen Beschränkungen hätten das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt, sie seien formell nicht rechtens gewesen.
Betroffen von der Verordnung waren alle Personen, die weder geimpft noch von einer Infektion genesen waren. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass die Verordnung nicht den formellen Anforderungen genügt habe und somit ungültig sei. Diese Entscheidung bezieht sich jedoch nur auf den Zeitraum vom 21. Januar bis zum 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Corona-Pandemie.
Angefochten wurde die Verordnung durch die Thüringer AfD-Landtagsfraktion, die eine Überprüfung verlangte. Sie kritisierte insbesondere die Zulässigkeit der verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. In anderen Punkten wies der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD jedoch als unzulässig zurück.
Sind wir doch ehrlich. Darüber nachdenken geht gar nicht darüber reden unmöglich. Beim nächsten mal werden die gleichen wieder rennen. Es hat nur wenige, die Krisen erprobt sind und all die sch…. nicht mehr glauben.
Man hat mir persönlich eine Teil meines Lebens gestohlen, im Nachgang ist hier gar nichts nichts verzeihbar! Vergesst eure nachträgliche politische, medizinische, mediale und juristische Heuchelei, sieht ist nichts wert, aber man sieht sich bekanntlich "zweimal im Leben!"
Der Mann wurde erschossen. Die Tat wurde nicht verhindert, noch untersucht. Das war verfassungswidrig, entscheidet ein Gericht. Der Mann bleibt erschossen. Ein grosser Erfolg der Rechtsprechung.