Von der Übernahme der Credit Suisse profitiert nicht nur die UBS, sondern auch eine Anwaltskanzlei an der Zürcher Bahnhofstrasse. Gemäss einem früheren Bericht des Blicks wurde die Kanzlei Kraft, Niederer und Frey AG vom Bundesrat für ein Honorar von über zehn Millionen Franken beigezogen.

Nun musste Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der Fragestunde des Nationalrats Rede und Antwort stehen, wofür dieser Betrag verwendet wurde und welcher Stundenansatz zur Anwendung kam.

Neun Millionen Franken kostete die Beratung im Zusammenhang mit der Verlustabsicherungs-Garantie zwischen Bund und UBS. Weitere Beratungskosten für 1800 Stunden beliefen sich auf über eine Million Franken. Da Rechtsverfahren laufen, liege noch keine Schlussrechnung vor, so Keller-Sutter. Es könnte also noch teurer werden.

Wie hoch die Ansätze sind, wollte die Finanzministerin nicht sagen. Sie unterlägen «dem Geschäftsgeheimnis und können im Rahmen eines parlamentarischen Vorstosses nicht offengelegt werden».

Nimmt man die 1800 Stunden, die über eine Million kosteten, so kommt man allerdings auf einen durchschnittlichen Stundenlohn von über 550 Franken.

Einen möglichen Interessenkonflikt, wie ihn Fragesteller Rémy Wyssmann (SVP) in den Raum stellte, da die Anwaltskanzlei zuvor schon sowohl die UBS als auch die CS beraten hatte, sieht Keller-Sutter nicht. Begründung: «Es gibt im Grossraum Zürich keine Kanzlei, die nicht für die eine oder andere Grossbank oder überhaupt für die Banken am Paradeplatz tätig war.»

Mit anderen Worten: Wenn alle einen Interessenkonflikt haben, hat niemand einen Interessekonflikt.