Die Abgeordnete Christina Baum (AfD) stellte dem Bundeskanzleramt am 24. März 2025 eine einfache Frage. Sie wollte wissen, ob der deutsche Corona-Papst Christian Drosten und der damalige Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, bereits im Jahr 2020 oder davor Kenntnis von der Einschätzung des Bundesnachrichtendienstes (BND) gehabt haben könnten, dass ein Laborunfall in Wuhan als wahrscheinlicher Ursprung der Corona-Pandemie angesehen wird.

Falls dies zutreffe, verlange sie Auskunft darüber, wann genau die beiden diese Information erhalten hätten und in welchem Rahmen sie ihnen mitgeteilt worden sei.

Die Antwort des Bundeskanzleramts ist weniger einfach, ja sie ist hochgradig verschwurbelt.

Ich zitiere: «Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Masse das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmässig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.»

Eine Beantwortung sei «mit Verweis auf den berührten geschützten Aufgabenbereich internationaler Zusammenarbeit der Bundesregierung zur Gewährleistung eines wirksamen Staats- und Verfassungsschutzes daher leider hier nicht möglich».

Damit sei allerdings keine Aussage getroffen, ob der unterstellte Sachverhalt zutreffend sei oder nicht.

Wow! Das ist ein starkes Stück. Ein Dementi klingt anders.

Würde die Bundesregierung also offen zugeben, dass Drosten und Wieler frühzeitig vom wahrscheinlichen Ursprung der Pandemie im Labor wussten, würde sie gemäss eigenen Aussagen das Staatswohl, die Verfassung und die internationale Zusammenarbeit gefährden.

Auf persönlicher Ebene würde eine Bejahung dieser Frage bedeuten, dass Drosten und Wieler die Öffentlichkeit wider besseres Wissen im Glauben liessen oder gar aktiv behaupteten, die Pandemie habe ihren Ursprung in irgendwelchen Tiermärkten oder Fledermäusen.

Drosten brachte am 9. Juni 2021 in einem Interview mit dem NDR noch eine weitere Version in Umlauf: «Ich würde eher was anderes vermuten: und zwar diese Felltiere, die werden in grossen Beständen zur Nutzung gezüchtet.»

Falls man aus der Antwort der Bundesregierung schliessen kann, dass Drosten von den Erkenntnissen des BND wusste, dann würde er hier und anderswo die Unwahrheit sagen. Vielleich steht er ja deshalb «in besonders hohem Masse» unter Staatsschutz.

Irgendwie erinnert diese vielsagende Nichtantwort an die vielsagende Nichtantwort im Fall Nord Stream, wo ebenfalls das Staatswohl und die Interessen geheimnisvoller Dritter vorgebracht worden sind.