Die AfD-Fraktion im Bundestag hat eine zweite Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel ist es, die geplanten Grundgesetzänderungen von CDU/CSU und SPD zu stoppen. Dies teilte die Partei am Donnerstag mit. Zusätzlich wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, um die für Dienstag angesetzte zweite Sondersitzung des Bundestags zu verhindern.

Die AfD kritisiert das Eilverfahren für die Änderungen, die nach ihrer Auffassung massive finanzpolitische Folgen haben. «Nach Auffassung der AfD-Fraktion und 32 zusätzlich klagender Abgeordneter verletzt die kurzfristige Einbringung von Verfassungsänderungen mit vor allem finanzpolitischen Auswirkungen in bisher nicht gekannten Dimensionen die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten», schreibt die AfD. In der «äusserst knapp bemessenen Zeit von wenigen Tagen» sei eine angemessene Auseinandersetzung mit den Gesetzesvorhaben nicht möglich. Auch Sachverständige hätten nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme.

AfD-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner sagte: «Der Versuch von Union und SPD, innerhalb weniger Tage drei Grundgesetzänderungen durch den Bundestag zu peitschen, um den Bürgern und den kommenden Generationen eine Rekordneuverschuldung von bis zu einer Billion Euro aufzubürden, ist unverantwortlich.» Und weiter: «Eine Entscheidung mit so weitreichenden Folgen darf nicht unter Zeitdruck innerhalb weniger Tage getroffen werden. CDU/CSU und SPD müssen sicherstellen, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestags die Zeit zur Beratung eingeräumt wird.»

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben, könnte dies die Sondersitzung verhindern und den Zeitplan der Regierungsfraktionen durcheinanderbringen.