Das Statthalteramt des Bezirks Zürich spricht nach einer Beschwerde aus bürgerlichen Kreisen gegen die wöchentlichen Velo-Demonstrationen der linksautonomen Gruppierung «Critical Mass» Klartext: «Es wird festgestellt, dass die ‹Critical Mass› gesteigerten Gemeingebrauch darstellt und somit der Bewilligungspflicht unterliegt.»

Mit anderen Worten: Wenn die «Critical Mass» ohne Bewilligung durchgeführt wird, könnte die Polizei Massnahmen ergreifen. Der für die Beschwerde mitverantwortliche FDP-Politiker Përparim Avdili zeigt sich hocherfreut über das Urteil: «Man hat dem Stadtrat und der rot-grünen Mehrheit den Riegel vorgeschoben. Das ist kein gutes Zeugnis für die Stadt Zürich.» Für den Stadtrat und Polizeivorsteherin Karin Rykart sei es dagegen ein vernichtendes Verdikt.

Die Neue Zürcher Zeitung zitiert aus der schriftlichen Begründung von Statthalter Mathis Kläntschi: Es sei völlig klar, dass hier Rechtsbrüche geschähen. «Unter Missachtung der Strassenverkehrsregeln» werde der Verkehr teilweise stillgelegt. Und dies sei nicht nebensächlich, sondern gerade der Sinn und Zweck: Man wolle die geballte Macht der Velofahrenden ausdrücken. Zwar gebe es keine gewalttätigen Ausschreitungen, aber es sei «auslegungsbedürftig, ob der Anlass überhaupt noch als friedlich zu verstehen ist».

Und dann nimmt Kläntschi die Gesetzeshüter zur Brust: Zwar habe die Polizei einen Ermessensspielraum, zum Beispiel, wenn ihr Ressourcen fehlten. Aber in diesem Fall sei es anders: «Die unbewilligte Durchführung der ‹Critical Mass› wird prinzipiell hingenommen. Beim Blick auf Einsatzkonzepte und Journaleinträge zeigt sich sehr deutlich, dass die Polizei stets präsent ist, aber nicht einschreitet.»

Das Fazit des Statthalters fällt (aus Sicht der Obrigkeit) vernichtend aus: «Die Stadtpolizei Zürich unterschreitet ihren Ermessensspielraum und begeht somit eine Rechtsverletzung.»