In den letzten Jahren gab es in den Schweizer Gemeinden besonders viele Schlaumeier. Ein Wanderweg muss saniert oder eine Hecke geschnitten werden? Ein Rasen gemäht oder eine Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt werden? Flugs bestellte man einen Zivilschutzpflichtigen, der die Arbeiten ausführte, und rechnete das Ganze über die Erwerbsersatzordnung (EO) ab – zur Entlastung der Gemeindekasse. In allen Kantonen ausser in Uri waren solche Machenschaften an der Tagesordnung, wie aus einem Bericht des Bundesrats hervorgeht. Obwohl schon Ende 2005 der Verdacht aufkam, dass bei der Abrechnung von Zivilschutztagen geschummelt wird, brauchte der Bund über vier Jahre, um den Missbrauch zu stoppen ...
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