«Der Straftatbestand der Leugnung von Völkermord ist in erster Linie mit Blick auf den [...] Holocaust insbesondere an den Juden geschaffen worden.» Dieser Satz ist in einem Urteil des Bundesgerichtes vom 7. November 2004 nachzulesen, bei dem es um die Leugnung des Armenier-Genozids ging. Lausanne bestätigte damit ein Urteil des Kreisgerichtes Bern-Laupen, das zwölf Vertreter von türkischen Vereinen freigesprochen hatte, obwohl sie den Völkermord als «historische Verzerrung» qualifiziert hatten. Inhaltlich ging das höchste Gericht damit gar nicht erst auf die Frage des Völkermordes ein.
Mit anderen Worten: Die von Bundesrat Blocher letzte Woche in Ankara geäusserte Kritik am Völ ...
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