Im Jahr 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg einstimmig, also mit Zustimmung des damaligen italienischen Richters Zagrebelsky, ein christliches Kreuz in einem Klassenzimmer verletze die Religionsfreiheit der Schüler. Überdies nehme es den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren Überzeugungen zu erziehen.
Am 18. März dieses Jahres die grosse Kehrtwende: Die Grosse Kammer des EGMR entschied mit 15:2 Stimmen, mit Zustimmung des neuen italienischen Richters, dass christliche Kreuze in Klassenzimmern die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht verletzten, weder die Religionsfreiheit noch das Recht auf Bildung. Ob Kruz ...
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