Ueli Schmitter ist gerade von einer Reise nach Österreich zurück. Was der Betreiber einer kleinen Seilbahn dort gehört hat, macht ihn wütend. «Schreiben Sie ruhig: ‹Ich schäme mich für die Schweiz.›» Schmitter hat erfahren, dass in Österreich die Existenz der kleinen Seilbahnen gesichert ist – ganz anders als bei uns. Denn solche Anlagen, die höchstens acht Personen je Fahrtrichtung befördern, würden dort gesetzlich nicht wie grosse Seilbahnen behandelt, sondern als sogenannte Seilmaschinen. Damit sei für ihren Betrieb weit weniger Bürokratie nötig als bei grossen Seilbahnen. «Die EU-Staaten handhaben das alle so», konstatiert Schmitter, «nur die Schweiz nicht.»
Vor ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.