Unter Journalisten gilt die alte Regel: Wenn du deine Kollegen prügeln kannst, dann prügle.
Das durfte soeben der Blick erfahren. Das Zuger Kantonsgericht verurteilte das Blatt zu einem Schmerzensgeld von 20 000 Franken an die frühere Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin. Der Blick hatte 2014 ihren vollen Namen genannt, als sie die Hauptdarstellerin eines saftigen Sex-Skandals war. Die Redaktion hätte, so die Richter, die Identität der Dame verschweigen müssen.
«Der Blick hat Spiess-Hegglins Persönlichkeit verletzt», prügelte nun die NZZ den Blick. Kleine Gegenfrage: Warum hat dann die NZZ in Dutzenden von Artikeln ebenfalls den vollen ...
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