Aus der Literatur tönt heraus, was wir in sie hineinlesen. Die Rezensenten fragen sich nicht, was der Autor sagt, sondern was er ihnen sagt. Das kann er mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen oder mit Zorn oder mit nachgereichten Selbstinterpretationen – seinen Lesern ist er in jedem Fall ausgeliefert. Mit dem Tod erlischt das Verfügungsrecht über sein Werk vollends. Die Literaturgeschichte kennt viele Beispiele, in denen Erben über das rechte Verständnis des Verstorbenen wachen wollen. Die Mühe ist vergeblich. Das Werk löst sich vom Urheber und ist den unabsehbarsten Wandlungen der Wahrnehmung ausgesetzt. «Das Grosse bleibt gross nicht, und klein nicht das Kleine», heisst es bei Br ...
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