Ab Ende April lockert der Bundesrat schrittweise sein Corona-Regime – und er definiert nebenbei, was für eine Gesellschaft «systemrelevant» ist und worauf in den nächsten Wochen offenbar weiterhin gut verzichtet werden kann. Die Entscheide der Regierung lassen sich in einem symbolhaften Satz zusammenfassen: Coiffeure und Tattoo-Studios dürfen öffnen, die Kirchen bleiben zu.
Man möchte dem Bundesrat gar keine tieferen Absichten unterstellen, als er am 16. April diese neue Verordnung mit den gelockerten Massnahmen präsentierte. Und selbstverständlich freut man sich mit den Kosmetikstudios und Baumärkten, die wieder ihre Dienstleistungen ...
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