Geht es nach der Fraktion der Dauerempörten, dürften an der Fasnacht keine Kinder als Indianer verkleidet unterwegs sein. Wobei ja auch das Wort an sich bereits verpönt ist.
Auch die Darstellung anderer Minderheiten wird nicht gern gesehen. Ganz zu schweigen davon, dass man sich das Gesicht schwarz anmalt. Wer es dennoch tut, kommt in den Medien und auf Twitter unter die Räder.
Juristisch ist man damit aber weiterhin auf der sicheren Seite. Das ist zumindest die Einschätzung der Staatsanwaltschaft von Appenzell Ausserrhoden.
Diese hat laut der Sonntagszeitung das Strafverfahren gegen einen Jodler aus Walzenhausen eingestellt. Der stand mit schwarzgeschminktem Ges ...
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Der anklagende Staatsanwalt ist selbst of colored origine