Im steten Bemühn, Gutes zu tun, hat das EVD eine Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in die Vernehmlassung geschickt. In Zukunft soll auch unlauter handeln, wer «ohne hinreichenden Grund in schmarotzerischer Weise Bezug auf Dritte, ihre Waren, Werke oder Leistungen nimmt und dadurch deren Ruf ausnutzt».
Anlass für diesen juristisch miserabel formulierten Satz sind nicht etwa die acht Schokoladepralinen eines Berner Confiseurs mit den Reliefköpfen der Landesregierung. Sie würden zwar offensichtlich auch vom neuen Verbot erfasst. Anlass sind die Fussball-Europameisterschaften vom übernächsten Jahr. Es soll verhindert werden, dass Firmen in ihrer Werbung auf das Ere ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.