Die superprovisorische Verfügung der Zürcher Ersatzrichterin Seraina Fürst traf am 27. März nach der Mittagspause auf der Redaktion ein, zuerst per Fax und hernach per Kurier, ohne Vorankündigung. Die Ersatzrichterin untersagte der Weltwoche «mit sofortiger Wirkung und unter Androhung von Bestrafung [. . .], über die Beziehung des Gesuchstellers zu seinem ausserehelichen Sohn und/oder dessen Mutter zu berichten, soweit dies XXXXXX, XXXXXX und XXXXXX Fragen und XXXXXX betrifft». Es ging um den Walliser Staatsrat Christophe Darbellay (CVP).
Wäre der richterliche Zensurbefehl ein paar Stunden früher eingetroffen, hätten ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.