Seit zweieinhalb Jahren ist das neue, angeblich «pfefferscharfe» Ausschaffungsrecht in Kraft, mit dem ausländische Straftäter konsequent aus der Schweiz ausgewiesen werden sollen. Schaut man sich ein neues Bundesgerichtsurteil zur Ausschaffung an, ist von der Pfefferschärfe allerdings nichts zu spüren. Der Entscheid ist vielmehr so milde, dass man sich unweigerlich die Frage stellt, was sich mit dem neuen Gesetz gegenüber früher eigentlich geändert hat und ob die Härtefallklausel, die als absolute Ausnahme gedacht ist, nicht bald zu einem Freipass für Ausländer der zweiten Generation wird.
Konkret zu beurteilen war der Fall eines ...
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