Darf die Schweiz Gelder sanktionierter Russen beschlagnahmen und an die Ukraine schicken? Der Strafrechtler Mark Pieth meint: ja. Nein, das geht absolut nicht: Die Schweiz muss auch in schwierigen Zeiten ein Rechtsstaat bleiben. Es geht nicht an, dass wir sämtliche Rechtsprinzipien über Bord werfen, um uns medialen Strömungen, politischen Wünschen anzupassen.
Es geht nicht nur um die Neutralität der Schweiz, es geht auch um fundamentale Rechtsprinzipien. Und der Schutz des Eigentums gehört dazu. Er ist nicht nur in der schweizerischen Verfassung, sondern auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Verfassungen vieler Staaten (auch der USA) verankert.
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Dass Bürger – ohne zu überlegen – sich für Enteignung stark machen, kann man mit Mühe verstehen.
Von Rechtspersonen und Politikern jedoch darf nie und nimmer am Recht auf Eigentum gezweifelt, geschweige denn gerüttelt oder es gar abgeschafft werden. Damit fiele das gesamte Rechtssystem in sich zusammen. Freiheit und Demokratie wären nicht mehr existent.
Das gab's ja auch schon mal: Die Vermögen der Juden in Europa wurden auch "legal" konfisziert.
Genau so ist es.