Die Taschentücher kann man sich sparen, die Kommentare arroganter Rechtsprofessoren auch. Nach der Abwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler gibt es keine einzige Träne zu trocknen und auch keine Klagelieder zu singen über «Racheakte» oder unbotmässige «Eingriffe der Politik in die Unabhängigkeit der Justiz».
Zuerst ist festzuhalten, dass Erwin Beyeler nicht kritisiert und abgewählt wurde, weil er in den Gerichtssälen zu erfolglos gewesen war. Dass ein Staatsanwalt mehr Fälle vors Tribunal bringt als Verurteilungen erreicht, liegt in der Natur der Übungsanlage. Die Verfehlungen des merkwürdigen Schaffhausers, der fast überall, wo er bisher aufgetaucht ist, für Irritationen bis � ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.