Spitäler im Kanton Zürich sollen nur noch gute Chirurgen beschäftigen dürfen. Vor Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Regierung des Kantons Zürich sei im Recht, wenn sie den Kantonslisten-Spitälern ab Anfang 2019 vorschreibe, bei Operationen dürften sie nur noch Ärztinnen und Ärzte einsetzen, die pro Jahr auf eine bestimmte Mindestzahl von Fällen kommen. Diese Auflage gilt für sechs Bereiche in der Gynäkologie, der Chirurgie des Bewegungsapparates und der Urologie. Verpasst ein Chirurg in einem Jahr die Zahl um drei oder vier Operationen, ist er in diesem Spital weg vom Fenster. Es war das Spital Bülach, das ...
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