Die Sachlage ist klar. Frau Widmer-Schlumpf ist von einer deutlichen Mehrheit der Vereinigten Bundesversammlung zum Mitglied der Landesregierung gewählt worden. Demokratisch gefällte Entscheide sind anzuerkennen, auch von den Unterlegenen. Daran ändern die äusseren Umstände dieser Wahl nichts. Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der neuen Bundesrätin fehlt jeglicher Beweis, der Vorwurf der Intrige ist verfehlt. Gemäss Verfassung stimmt man ohne Instruktion. Dass ein einzelnes Mitglied in einem Parlament mit 246 Sitzen allein wenig ausrichten kann, liegt auf der Hand, und so drängt es sich auf, dass eine Wahl oder Abwahl in einem breiteren Kreise vorzubesprechen ist. Das gehört zu den M ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.