Gegendarstellung zum Artikel «Strafverfahren gegen die Ruag», Weltwoche Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2016, S. 21
In der Ausgabe vom 22. Dezember 2016 behauptet die Weltwoche, die Eidgenössische Finanzkontrolle habe gegen die Ruag eine Strafanzeige eingereicht und die Bundesanwaltschaft habe gegen die Ruag ein Strafverfahren eröffnet. Beide Behauptungen sind falsch.
Ruag Holding AG
...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.