Als der Zürcher Justizdirektor Martin Graf (GP) im November die Inhaftierung des Zöglings «Carlos» und die Aufhebung des famosen Thaibox-Settings rechtfertigte, betonte er: «Ich hätte mit beiden Varianten gut leben können» – also auch mit dem Box-Setting, das seiner Meinung nach zwar zu teuer, aber erfolgreich gewesen sei. Es gelte nun, so Graf weiter, den Entscheid der Gerichte abzuwarten. Das Bundesgericht hat entschieden und die Inhaftierung als verfassungswidrig gerügt. Der Zögling kam wieder in sein Box-Setting – für das der Justizdirektor jetzt aber plötzlich nichts mehr übrig hat. In mehreren Interviews kritisierte Graf nun das höchstrichterliche Verdikt scharf und l ...
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