Normalerweise weiss man schnell, welcher Politiker einen Antrag zu einer Gesetzesänderung einreichte. Aber bei der Revision der Zivilprozessordnung machen die Mitglieder der ständerätlichen Rechtskommission ein grosses Geheimnis aus einer kleinen Änderung. Konkret geht es um Artikel 266 der Zivilprozessordnung und um Massnahmen, die ein Richter anordnen kann.
Derzeit ist es so, dass ein Gericht einen Medienbericht vorsorglich verbieten oder löschen lassen kann, wenn einem Kläger dadurch ein «besonders schwerer Nachteil» entsteht. Die Mehrheit der Rechtskommission will nun das Wort «besonders» streichen. «Mit der Streichung des Worte ...
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