In mehr als zwei Fünfteln der Fälle, in denen laut Strafgesetzbuch eine obligatorische Landesverweisung angeordnet werden muss, wird dies nicht getan. Das zeigt die diese Woche veröffentlichte Urteilsstatistik 2019. Der Befund ist brisant, bestätigt er doch, was Skeptiker schon immer gesagt haben: Die SVP-Ausschaffungsinitiative, die vor zehn Jahren von Volk und Ständen angenommen wurde, bleibt in der Praxis über weite Strecken Makulatur. Obschon das Parlament eine «pfefferscharfe» Umsetzung versprochen hatte, kann ein Grossteil der ausländischen Täter von der Härtefallklausel profitieren, die das Parlament eingefügt hat.
Konkret: ...
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