Was der Basler Polizeifahnder H. bei der Einvernahme von Anja Popovic (Name geändert) an jenem 26. März 2014 genau sagte, lässt sich leider nicht mehr rekonstruieren. Denn das Protokoll vernichtete er später eigenhändig. Unbestritten ist, dass Popovics Verteidiger, der Zürcher Anwalt Bruno Steiner, geharnischten Protest einlegte. Denn die Information, mit der die Polizei Popovic bei der Einvernahme konfrontierte, musste aus einem Telefonat des Anwaltes mit seiner Mandantin stammen.
Das heimliche Abhören von Anwaltsgesprächen ist verboten, das weiss jeder Krimi-Fan und auch jeder Polizist. Werden solche Gespräche bei einer Abhörung versehentlich mitgeschnitten, sind die Informatione ...
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