Letzte Woche erklärte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ein Gesetz für null und nichtig, das vom Parlament des Landes mit grosser Mehrheit verabschiedet wurde und am 30. Juni in Kraft trat. Mit dem sogenannten Paritätsgesetz wurden die politischen Parteien angehalten, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen «paritätisch» zu besetzen, damit am Ende ebenso viele Frauen wie Männer im Landtag sitzen, unabhängig vom Wahlergebnis, also der Stärke der Fraktionen. Ein sowohl rechnerisch wie politisch gewagtes Vorhaben, mit dem eine überparteiliche Initiative die «Gleichberechtigung in den Parlamenten» durchsetzen und daf&uu ...
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