Gemäss Pressemeldungen arbeiten National- und Ständerat daran, unterschiedlich «pfefferscharfe» Varianten des «Inländervorrangs» hinzulegen. Das ist Unsinn. Diese Varianten haben nichts mit dem zu tun, was früher, zwischen 1970 und 2007, unter dem Regime der Höchstzahlen und Kontingente ein Inländervorrang war. Wie ging das früher? Wer einen Ausländer anstellen wollte, musste mit der Personalabteilung kurz gegenüber dem kantonalen Arbeitsamt begründen, warum er oder sie für eine Stelle unbedingt einen Ausländer anstellen müsse und es keinen geeigneten Inländer gebe. Ich machte das als Chefredaktor mehrmals. Es gab nie ein Problem.
Was die von Philipp Müller (FDP) und ...
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